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Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt Leinenpflicht o. Einschränkung

Leinenpflicht ohne Einschränkung, Schonzeit vom 01.03.-15.07 des Jahres

Die Angabe: „Ohne Einschränkung“ bedeutet, dass es keine Landesregelungen für den Leinenzwang in der Natur gibt, ausser zur Schonzeit vom 01.03. bis 15.07. des Jahres.

Besondere Regelungen über den Leinenzwang für Kinderspielplätze und andere öffentliche Einrichtungen, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete können trotzdem bestehen.

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Eingestellt von:
Pets Network GmbH
Eingestellt am:
12.03.2015
Letzte Änderung:
12.03.2015