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Zwinger-Rechtschutz

Zwinger-Rechtschutz - VMV Verband marktorientierter Verbraucher e.V.

Die meisten Hundezüchter sind grenzenlose Optimisten.

Sie ahnen nicht einmal, auf welch schmalem Grat sie sich teilweise bewegen, weil sich niemand die Mühe gemacht hat, es ihnen einmal verständlich zu erklären. Vielleicht möchte es ihnen auch niemand erklären.

Von den Versicherern ist niemand ernstlich daran interessiert, die Löcher zu stopfen, mit denen im Schadenfall Ablehnungen so treffsicher begründet werden können.

Ein Zwinger-Rechtsschutz in Verbindung mit dem Zwinger-Vertragsrechtsschutz ist heute für jeden vorausschauenden Züchter im Grunde genommen unverzichtbar. Er kostet nicht viel mehr als ein Privater Rechtsschutz, deckt aber eine Menge zusätzlicher Risiken, die durchaus schon einmal existenzbedrohend werden können.

Schadenersatz-Rechtsschutz
Die meisten Hundezüchter sind grenzenlose Optimisten. Sie ahnen nicht einmal, auf welch schmalem Grat sie sich teilweise bewegen, weil sich niemand die Mühe gemacht hat, es ihnen einmal verständlich zu erklären. Vielleicht möchte es ihnen auch niemand erklären. Von den Versicherern ist niemand ernstlich daran interessiert, die Löcher zu stopfen, mit denen im Schadenfall Ablehnungen so treffsicher begründet werden können.
So ist es zum Beispiel für einen Rechtschutzversicherer, den Sie im Schadenfall einschalten wollen, ein entscheidender Unterschied,

  • ob Sie als privater Hundebesitzer oder
  • ob Sie in Ausübung Ihrer Tätigkeit als Züchter

von einem fremden Hund gebissen oder in irgendeiner anderen Weise geschädigt werden.

Für die Erstattung Ihrer zweifellos berechtigten Ansprüche ist die Tierhalterhaftpflicht-versicherung Ihres Gegners zuständig. Aber die will gewöhnlich nicht mehr als unbedingt nötig für Ihren Schaden bezahlen. Muss sie ja auch nicht. Bedingungsgemäß muss eine Haftpflichtversicherung im Schadenfall den Versicherungs-nehmer und die mitversicherten Personen von allen Ansprüchen freistellen. So steht es in den Bedingungen. Das tut sie, indem sie

  • berechtigte Ansprüche befriedigt und
  • unberechtigte oder überhöhte Ansprüche abwehrt.

Wer aber bestimmt, was berechtigte oder auch unberechtigte Ansprüche sind.
Klar! Erst einmal der Versicherer Ihres Gegners, der zahlen soll und dann die Gerichte, die hoffentlich in Ihrem Sinne entscheiden
.
Das bedeutet für Sie, dass Sie unter Umständen erst einmal einen Rechtsanwalt einschalten und Ihre Ansprüche – unter Umständen sogar vor Gericht - vor Gericht geltend machen müssen, wenn Sie mit dem Vorschlag des Versicherers nicht einverstanden sind.
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand, und der Weg zum Recht kann mitunter sehr beschwerlich sein und verdammt teuer werden.
Ach ja! Sie haben ja Ihre Rechtsschutzversicherung, und die wird es schon richten. Wahrscheinlich sind Sie auch noch stolz darauf, dass Sie als verantwortungsvoller und risikobewusster Verbraucher rechtzeitig für solche Fälle vorgesorgt haben.
Bravo! Aber haben Sie das wirklich? Richtig vorgesorgt. Sie sind überzeugt.

Aber, haben Sie auch die Bedingungen gelesen, das ach so beliebte Kleingedruckte, das die Versicherer immer wieder so gerne in Feld führe, wenn Sie nicht bezahlen wollen. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, so schützt diese Sie nur in Ihrem privaten Umfeld, nicht aber im Bereich einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit, die Sie als Züchter und Betreiber eines Zwingers zweifellos ausüben. Zumindest kann Ihr Rechtsschutzversicherer das behaupten. Er wird damit, wie es im Juristendeutsch heißt, von der Leistung frei, weil er Ihnen eine schnöde Gewinnerzielungs-absicht unterstellen kann und auch unterstellen wird.

Er wird Ihnen unterstellen, dass Sie mit den süßen Kleinen Geld verdienen wollen.
Wenn Sie in Ausübung Ihres angeblichen Hobbies als Hundezüchter von einem anderen Hund gebissen werden oder sonst einen Schaden erleiden, kann Ihnen der Rechtsschutzversicherer unterstellen, dass Sie einer selbständigen, auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeit nachgehen.

Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch ist immer eine unerlaubte Handlung, die irgendjemand schuldhaft begangen haben muss, der für den Schaden aufkommen soll. Wir sagen, jeder muss in unbegrenzter Höhe für den Schaden, den er angerichtet hat, haften, wie Sie es im § 243 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachlesen können. So kann ein kurzer Augenblick der Unaufmerksamkeit richtig teuer werden. Die Erfahrung zeigt, dass nicht jeder, der schuldhaft einen Schaden verursacht, auch bereit und in der Lage ist, für die Folgen auch aufzukommen und den Schaden zu ersetzen.

In vielen Lebensbereichen gibt es die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dann – wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind – bis zu einer bestimmten Höhe Schadenersatz leisten muss.
Jeder halbwegs verantwortungsbewusste Verbraucher, der kein unnötiges Risiko eingehen will, hat in der Regel verschiedene Haftpflichtverträge abgeschlossen, um seiner Verantwortung gegenüber seinen Mitmenschen und seiner Umwelt nachkommen kann.
Die Haftpflicht stellt den Schädiger von allen Ansprüchen frei. Das tut sie, indem sie berechtigte Ansprüche befriedigt und unberechtigte Ansprüche abwehrt.

  • Die Versicherer zahlt immer nur das, was sie müssen, und das, was sie müssen zahlen Sie nicht immer gleich freiwillig. Mitunter sind langwierige Auseinandersetzungen auch vor Gericht notwendig, bis jeder auch wirklich bekommt, was ihm zusteht.

Nur wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann sicher sein, dass er seine berechtigten, haftpflichtmäßig begründeten Ansprüche jederzeit und ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen kann. Ob er Recht bekommt, ist eine andere Frage.

  • Im Gegensatz zu den haftpflichtmäßig begründeten Ansprüchen stehen vertraglich Ansprüche, über die wir an anderer Stelle noch sprechen werden.

Ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben und ob Sie tatsächlich Gewinne erzielen ist für die Beurteilung nicht von Bedeutung.
Der Rechtsschutzversicherer wird Ihnen den Schadenersatzrechtsschutz in Bezug auf die selbständige Tätigkeit zu Rech versagen, wenn Sie die selbständige Tätigkeit nicht in Form eines Firmen-Rechtsschutzes nicht versichert haben.
Und dann?

Dann werden Sie vielleicht am eigenen Leib die Erfahrung machen, wie teuer ein Prozess werden kann, wenn man ihn verliert und auch noch die Kosten der Gegenseite von Ihnen übernommen werden müssen.
Da kann eine Menge Geld zusammenkommen, das Sie verlieren werden, nur weil Sie den Beitrag für eine umfassende Rechtschutzversicherung unbedingt sparen wollten. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt! Er wird begeistert sein, wenn wir diese Lücke so einfach schließen können.

Der Rechtsschutzversicherer übernimmt alle Kosten, die mit dem Verfahren zu tun haben. Er leistet die Vorschüsse, die notwendig sind, um das Verfahren in Gang zu bringen und übernimmt dann die Kosten für

  • Rechtsanwälte
  • Zeugen und Sachverständige
  • Gerichtskosten und
  • wenn ein Verfahren verloren geht auch noch die Kosten der Gegenseite.

Und das

  • in unbegrenzter Höhe

Mit einem Wort, der Rechtsschutzversicherer übernimmt und trägt das ganze Kostenrisiko eines Prozesses, ganz gleich, wie das Verfahren ausgeht, und ermöglicht Ihnen so, für Ihr gutes Recht ohne Rücksicht auf Ihre finanzielle Lage zu kämpfen.
Wenn Sie glauben, auf eine umfassende Rechtsschutzversicherung verzichten zu können, müssen Sie mit dem Risiko leben, dass Sie irgendwann vielleicht einen aussichtsreichen Prozess nicht führen können, weil Ihnen das das Prozessrisiko zu hoch erscheint und Sie es sich einfach nicht leisten können, weil ein verlorenen Prozess Sie ruinieren würde. Dann ist es bitter, wenn Sie die Faust in der Tasche machen und kurz vor dem Ziel aufgeben müssen, nur weil Ihnen das Geld ausgeht.

Wer den Sinn und die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung einmal verstanden hat, wird nie wieder auf einzelne Leistungen verzichten wollen, die eine Rechtsschutzversicherung bietet.
Lücken lassen lohnt sich nicht. Deshalb sollten auch Sie kein unnötiges Risiko eingehen und nicht auf Leistungen verzichten, die Sie für wenig Geld kaufen könnten.
Versicherungen sind kein Glücksspiel. Sie brauchen klare und eindeutige Versicherungs-bedingungen, auf die Sie sich im Schadenfall verlassen können.

Mitversicherung der Mitarbeiter
Ihre Mitarbeiter sind durch Ihren Rechtsschutzversicherungs-Vertrag in Ausübung einer Tätigkeit für Sie mitversichert. Wird also einer Ihrer Mitarbeiter in Ausübung einer Tätigkeit für Ihr Unternehmen verletzt – er wird zum Beispiel von einem fremden Hund gebissen - oder erleidet einen anderen Schaden, dann kann auch er seine berechtigten Ansprüche mit Hilfe Ihrer Rechtschutzversicherung gegenüber dem Schädiger wahrnehmen. Sie haben eine Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Auch wenn sie vielleicht nur als Hilfen auf dem Platz fungieren, können Sie einen Schaden erleiden.

Für die Folgen haben Sie Ihre Zwingerhaftpflicht oder die Zwinger-Betriebshaftpflicht. Eine offene Flanke sollten Sie sich nicht leisten..

Strafrechtsschutz
Wenn durch Sie oder auch durch Ihren Hund ein Mensch verletzt oder gar getötet wird, schaltet sich unweigerlich die Staatsanwaltschaft ein und ermittelt, z. B. wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge.
Für die Folgen eines solchen Ereignisses kommt im Zweifelsfall Ihre Kraftfahrzeughaftplicht, Ihre Private Haftpflicht oder auch Ihre Tierhalterhaftpflicht auf, aber mit dem möglichen Strafverfahren und den polizeilichen Ermittlungen hat die Haftpflichtversicherung nichts zu tun.
Wohl dem, der dann eine Rechtsschutzversicherung hat, die – ganz gleich, wie das Verfahren ausläuft, alle Koste, die mit dem Verfahren zu tun haben, mit Ausnahme einer Strafe, übernimmt. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder und Sachverständigenkosten können richtig ins Geld gehen und die Möglichkeiten Ihrer Haushaltkasse bei Weitem übersteigen.
Kein Rechtsschutzversicherer zahlt freiwillig mehr als er muss, und wenn er es kann, wird er sogar die Zahlung verweigern. Der Rechtschutzversicherer wird also den Vorwurf sehr genau prüfen.
Er wird prüfen, ob Sie sich als Privatmann oder in Ausübung irgendeiner selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit strafbar gemacht haben sollen und er wird seine Kostenzusage vom Ergebnis der Prüfung abhängig machen.

Mitversicherung der Mitarbeiter
Für Ihre Mitarbeiter stehen Sie in der Verantwortung. Ihre Mitarbeiter sind durch Ihren Rechtsschutz-Vertrag in Ausübung einer Tätigkeit für Sie mitversichert. Macht sich also zum Beispiel einer Ihrer Mitarbeiter in Ausübung einer Tätigkeit für Ihr Unternehmen strafbar, dann wird auch er in einem möglichen Strafverfahren gerichtlich und außergerichtlich durch Ihre Rechtschutzversicherung vertreten.

Erweiterter Strafrechtsschutz
Gegen einen geringen Beitragszuschlag kann Ihr Versicherungsschutz um den erweiterten Straf-Rechtsschutz ergänzt werden. Der Umfang des erweiterten Strafrechtsschutzes reicht wesentlich weiter. Auch der Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat wird noch übernommen, solange das Urteil nicht auf Vorsatz lautet.

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Vertragliche Streitigkeiten aus Kauf, Verkauf, Miete, Leihe und Reparatur von Sachen und Rechten sind im Privaten Rechtsschutz eingeschlossen. Dieser Rechtsschutz aber endet in der Regel, sobald es sich um vertragliche Streitigkeiten aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt.
Zum ersten Mal können wir Hundezüchtern einen solchen Firmen-Vertragsrechts-Schutz zu einem angemessenen Beitrag bieten.

  • Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist nur ein Zusatzrisiko, das nur in Verbindung mit dem Aktiv-Rechtschutz Komfort oder Premium für Selbständige abgeschlossen werden kann.
  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz erhält der versicherte Hundezüchter für die gerichtliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen im Vertrags- und Sachenrecht hinsichtlich der im Versicherungsschein genannten Tätigkeit als Hundezüchter oder Betreiber eines Hundezwingers.

Wenn zum Beispiel durch den Fehler eines Tierarztes ein ganzer Wurf nicht überlebt, kann so ein Prozess richtig teuer werden. Aber auch der Streit um einen Welpen, der die zugesagten Ansprüche nicht erfüllt, kann schon ins Geld gehen.

  • Der Wert des Streitgegenstands muss dabei 300 EURO übersteigen.
  • Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz kann nur mit einer Selbstbeteiligungvon 250 EURO oder 500 EURO abgeschlossen werden.

Der Beitrag ist umsatzabhängig. Er beträgt bei

  • einer Selbstbeteiligung von EURO 250 4,230%o mindestens 125 EURO im Jahr
  • einer Selbstbeteiligung von EURO 500 3,490%o mindestens 100 EURO im Jahr

Werden Ansprüche oder Teilansprüche geltend gemacht, die zu verschiedenen Zeitpunkten fällig werden, gilt der Selbstbeteiligung je Anspruch oder Teilanspruch. Der örtliche Geltungsbereich ist Deutschland

  • Die Wartezeit für den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz beträgt 6 Monate.

Immobilien-Rechtsschutz
Sie können als Hundezüchter nicht davon ausgehen, dass alle Ihre Nachbarn Hunde mögen und schon deshalb nett zu Ihnen sind.
Als Eigentümer der selbst genutzten versicherten Immobilie sind Streitigkeiten aus dem Eigentum an der Immobilie, Streit mit den Nachbarn etwa wegen Lärmbelästigung oder Konflikte mit Steuerbehörden oder Verwaltungsgerichten, die in Zusammenhang mit der Immobilie stehen, versichert.
Enthält Ihre Immobilie vermietete Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, so müssen diese mitversichert werden. Eine Immobilie kann immer nur als Ganzes versichert werden. Der Versicherungsschutz für einzelne Wohn- oder Gewerbeeinheiten ist nicht möglich.
Als Mieter oder Pächter einer Wohn- oder Gewerbeeinheit sind Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis und auch Streit mit dem Nachbarn etwa wegen Lärm- oder auch Geruchsbelästigung versichert.

Steuer-Rechtsschutz
Der Zwinger-Rechtsschutz kostet nur wenig mehr als der Private Rechtsschutz, bietet Ihnen aber die Sicherheit, die Sie als Züchter verdienen. Es wäre Sparsamkeit am falschen Platz, auf den umfangreichen Schutz des Zwinger-Rechtsschutzes zu verzichten und auf eine kulante Regelung im Rahmen des Privaten Rechtsschutzes zu hoffen.

Zwinger-Betriebshaftpflicht
Viele Züchter haben sich noch nie ernsthaft um den Umfang ihrer Versicherungen gekümmert. Ob Sie es getan haben, weiß ich nicht, und ich überlasse es Ihnen, Ihre Versicherungen einmal in Ruhe zu überprüfen.

  • Wenn Sie wollen, helfen wir Ihnen.

Als verantwortungsbewusster Züchter haben Sie eine Zwingerhaftpflicht abgeschlossen.
Falls Ihre Lieblinge doch einmal etwas anstellen, muss ja irgendwer für den Schaden aufkommen.
Der Hund ist ein Luxustier, sagt der Gesetzgeber, und die weitergehende Haftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch genau festgelegt. Aber das ist es dann auch. Wenn ein Besucher aufgrund des Betretens Ihres Zuchtgeländes zu Schaden kommt, weil er über einen stehengelassenen Eimer stolpert, weil irgendjemand ihn stehen gelassen hat, können Sie nicht davon ausgehen, dass Ihre Private Haftpflichtversicherung bereit ist, für diesen Schaden aufzukommen, nur weil Sie der Meinung sind, Sie würden ja nur Ihrem Hobby nachgehen. Schließlich hätten Sie ja kein Gewerbe angemeldet.
Das Fehlen einer Gewerbeanmeldung bringt Ihnen keine Entlastung, obwohl einige Zweck-optimisten immer wieder davon träumen.

  • Das Erwachen ist bitter.

Wenn Sie an einer Hundeausstellung teilnehmen, weil Sie mit Ihren Lieblingen glänzen wollen, und ein Zuschauer stolpert über einen Transportbehälter oder eine liegengelassene Leine, wird dieser Schaden wird ja nicht durch den Hund ausgelöst. Somit hat Ihre Tierhalterhaftplicht nichts damit zu tun.
Eine Betriebshaftplicht für einen Hundezüchter muss nicht einmal viel kosten, und in Kombination mit der Privaten Haftpflicht lohnt es sich nicht, so viel unnötiges Risiko einzugehen und wegen ein paar Euro darauf zu verzichten.

Wenn Sie Fragen zum Thema Zwinger-Rechtsschutz und Zwinger-Vertrags-Rechtsschutz haben – und die werden Sie bestimmt haben – sollten wir telefonieren.
Rufen Sie mich an unter 0221 – 23 23 23 oder benutzen Sie den vorbereiteten Antwortbrief gerne auch als Fax an 0221.12 20 29! Ich rufe Sie gerne zurück. Wir können alle offenen Fragen sofort gemeinsam klären und Ihnen dann ein passendes schriftliches Angebot zukommen lassen.

  • Mit dem Zwinger-Rechtsschutz und dem Zwinger-Vertrags-Rechtsschutz schließen Sie für kleines Geld eine große Lücke!
Volker Spiegel - VMV Verband marktorientierter Verbraucher e.V.

Volker Spiegel, der den VMV Verband marktorientierter Verbraucher e.V. vertritt und ein ausgewiesener Fachmann in Sachen Hunde-Versicherung ist, steht Ihnen jederzeit gerne für evtl. Fragen zur
Verfügung.

Nutzen unser Online-Kontaktfomular oder das nachfolgend, zum Download angebotene Fax-Formular, um mit Volker Spiegel unverbindlich Kontakt aufzunehmen.

Dieses Angebot wird Ihnen präsentiert vom:
VMV – Verband marktorientierter Verbraucher e.V.
Christophstr. 20-22,
50670 Köln
Telefon: 0221-12 20 20
Telefax: 0221-12 20 29
E-Mail: vmv@optimaxxx.de

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Eingestellt von:
Pets Network GmbH
Eingestellt am:
01.06.2018
Letzte Änderung:
05.08.2018

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