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Neues Hundegesetz in Schleswig-Holstein

Neues Hundegesetz
Abschaffung der Rassenliste
  • Presse-Mitteilung

Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt geplante Abschaffung der Rasseliste

Am Mittwoch, den 25. März 2015 berät der Umweltausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags über den Entwurf für ein neues Hundegesetz. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, sieht aber gleichzeitig Verbesserungsbedarf. Die wichtigste Neuerung stellt für die Tierschützer die geplante Abschaffung der Rasseliste dar.

„Wir freuen uns, dass nach Niedersachsen nun auch Schleswig-Holstein die umstrittene Rasseliste abschaffen will“, sagt Mike Ruckelshaus, Leiter Tierschutz Inland von TASSO e.V. „Die Rasseliste hat keinen Beitrag zu einer effektiven Gefahrenabwehr geleistet. Das belegt sehr eindrucksvoll die landesweite Beißstatistik von 2010. Von 135 Beißvorfällen wurde nur einer von einem Listenhund verursacht.“

„Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht anhand seiner Rassezugehörigkeit bestimmen lässt“, erklärt Mike Ruckelshaus. Seiner Ansicht nach habe die Stigmatisierung bestimmter Hunderassen dazu geführt, dass diese Hunde vermehrt in Tierheimen abgegeben würden und nur sehr schwer an ein neues Zuhause zu vermitteln seien.

Gleichzeitig weisen die Tierschützer darauf hin, dass die im Entwurf vorgesehene Kennzeichnung mit einem Mikrochip wertlos ist, wenn sie nicht mit den Tier- und Halterdaten in einer zentralen Datenbank kombiniert wird. Erst beides zusammen, Kennzeichnung und Registrierung, ermöglicht die Identifizierung eines Tierhalters. „Wir bei TASSO erleben jeden Tag, wie wichtig die Registrierung ist“, betont Philip McCreight, Leiter von TASSO, diesen Schritt. „Nur so haben die Tiere die größtmögliche Chance, zu ihrem Halter zurückzufinden.“ Bei TASSO sind derzeit insgesamt bereits knapp 4,4 Millionen Hunde kostenfrei registriert.

Weiter sieht die Tierschutzorganisation TASSO Bedarf zur Nachbesserung beim Sachkundenachweis. „Ein Sachkundenachweis sollte, wie auch in Niedersachsen, für alle Hundehalter verpflichtend sein“, sagt Mike Ruckelshaus abschließend. „Ein solcher Nachweis trägt auch den Anforderungen an eine artgemäße und verhaltensgerechte Hundehaltung und somit dem Tierschutzgedanken Rechnung. Darüber hinaus führt ein Sachkundenachweis, dessen theoretischer Teil vor der Aufnahme der Hundehaltung absolviert werden muss, dazu, dass die Zahl der unüberlegt angeschafften Hunde, die anschließend im Tierheim abgegeben werden, sinkt. Die Einführung eines Sachkundenachweises stellt ferner ein wirkungsvolles Instrument im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel dar.“

Schlafende Hunde
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Pets Network GmbH
Eingestellt am:
25.03.2015
Letzte Änderung:
25.03.2015

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