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Niedersachsen - Freilauf auf Wegen



Freilauf auf Wegen, Schonzeit vom 01.04-15.07 des Jahres

Die Angabe: „Freilauf auf Wegen“ ist den Ausführungen auf den jeweiligen Internetseiten der zuständigen Ministerien entnommen. Auch wenn hier nur Freilauf auf öffentlichen Wegen steht, gibt es in einzelnen Regionen auch Landschaftsschutzgebiete, in denen ein genereller Leinenzwang nicht besteht.

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Eingestellt von:
Pets Network GmbH
Eingestellt am:
12.03.2015
Letzte Änderung:
12.03.2015