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Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern nur angeleint


Die Angabe: „Nur angeleint“ bedeutet eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde überall mit Ausnahme von Hundeauslaufgebieten, für die spezielle Regelungen bestehen.

Hundeauslaufgebiete sind in einzelnen Bundesländern (z.B. Brandenburg und Berlin) aber kaum bzw. nicht in ausreichendem Maße vorhanden! Siehe DOOGGS Journal
Karte für Hundeauslaufgebiete in und um Berlin herum.

Weitere Informationen :

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Quellen- und Bildnachweis

Bildname:
Mecklenburg-Vorpommern
Urheber:
Autor (Hunde und Halter e.V.)
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Eingestellt von:
Pets Network GmbH
Eingestellt am:
12.03.2015
Letzte Änderung:
12.03.2015